Neue Finanzordnung
26. Februar 2013 von Michael Engelking

Der Bezirksvorstand hat die Finanzordnung redaktionell überarbeitet und 3 Änderungen eingefügt:

 

§ 1.2 Hier wird ein Hinweis aufgenommen, dass der Bezirk die Beiträge anfordert, wenn dies nicht von den Schachkreisen geschieht.

 

§ 9 wurde neu eingefügt.

 

Die Mahngebühren waren gestrichen worden, da der Bezirk seinerzeit keine Beiträge direkt von den Vereinen angefordert hat. Dies ist nicht mehr der Fall.

 

Die Strafzahlungen sind erforderlich, da in der Vergangenheit Mitglieder teilweise über Jahre nicht gemeldet worden.

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