Aufhebung der „Corona“-Regelungen / Empfehlungen & Umsetzungshinweise
29. April 2022 von Matthias Dämmig
  • Aufhebung aller „Corona“-Vorschriften des Schachbezirks Hannover
  • Empfehlung geeigneter Schutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis
  • Ansteckend Erkrankte gehören nicht ans Schachbrett

Im Einzelnen:

Der Spielausschuss des Schachbezirks hat in seiner Sitzung vom 28.04.2022 wie folgt beschlossen:

  1. Der Beschluss des Spielausschusses vom 15. September 2021 zu „Corona“-Regelungen für den Präsenzspielbetrieb im Schachbezirk Hannover (i.w. „3G“ und Maske, wenn nicht am Brett) wird aufgehoben. Es gelten somit ab sofort ausschließlich die behördlichen Vorgaben sowie eventuelle darüber hinaus gehende für alle dortigen Veranstaltungen (also nicht nur für den Schachwettbewerb) geltende Vorgaben der Spiellokalbetreiber.
  2. Alle Teilnehmenden an Präsenzwettbewerben des Bezirks werden weiterhin zu Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme angehalten. Schutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis, wie z.B. das Tragen von Masken vor allem für nicht am Brett sitzende Personen, die Einhaltung von Abständen und allgemeinen Hygieneregeln, regelmäßiges Lüften sowie der Ersatz des Händeschüttelns zu Partiebeginn und -ende durch vergleichbare berührungslose Gesten, werden ausdrücklich auch weiterhin empfohlen.

Umsetzungshinweise dazu:

  1. Schachwettkämpfe sind Sportveranstaltungen. Als Spiellokale fungieren jedoch außer Sportstätten auch Gastronomiebetriebe, Freizeiteinrichtungen, Schulen, Pflegeeinrichtungen, u.a. In Zweifelsfällen ist die strengere der jeweils in Frage kommenden behördlichen „Corona“-Bestimmungen anzuwenden.
  2. Sofern Vorschriften gelten, die über die für Sportstätten und Gastronomie hinaus gehen – letztere werden als allgemein bekannt und erwartet vorausgesetzt – , so wird darauf in der Turnierausschreibung hingewiesen. Bei Mannschaftskämpfen informiert die Heimmannschaft die Gastmannschaft und den jeweiligen Staffelleiter bitte per E-Mail mindestens eine Woche vor dem Wettkampf über ggf. geltende besondere Vorgaben, bei kurzfristigen Änderungen schnellstmöglich.
  3. Personen mit ansteckenden, bei einem Schachwettkampf leicht übertragbaren Krankheiten (insbesondere Atemwegserkrankungen bzw. das in sich Tragen entsprechender Erreger), ist die Teilnahme an Präsenzwettkämpfen nicht gestattet. Dies ist an sich eine Selbstverständlichkeit zur Vermeidung der Ansteckung Dritter, und die Sensibilität gegenüber trotzdem hustend oder niesend am Brett Erscheinenden ist in „Corona“-Zeiten noch deutlich gestiegen. Turnierleiter:innen und Schiedsrichter:innen sind ausdrücklich berechtigt und aufgefordert, Personen mit auch für Laien offensichtlichen starken Erkältungssymptomen zum Schutz aller anderen Teilnehmenden vom Wettkampf auszuschließen und aus dem Turnierareal zu weisen. Die Person, die ausgeschlossen werden soll, ist zunächst anzuhören – es könnte ja z.B. auch nur ein nicht ansteckender allergiebedingter Husten oder Schnupfen („Heuschnupfen“) vorliegen. Werden die Symptome erst nach Partieaufnahme offensichtlich, ist ein Ausschluss auch dann noch zulässig und erforderlich. Die Partie endet in diesem Fall mit dem Ergebnis, das erzielt würde, wenn zum Zeitpunkt des Ausschlusses die Bedenkzeit des Auszuschließenden abliefe – im Normalfall also Partieverlust für den Auszuschließenden und Gewinn für die Gegenpartei.

 

Hannover, den 29. April 2022

Eure Spielleiter
Michael Gründer                             Dr. Matthias Dämmig

PS: Diese Regelung ist ab jetzt auch in der Rubrik Satzungen und Ordnungen  zu finden bzw. wird zu einem geeigneten Zeitpunkt in dann aktueller Form in die Turnierordnung aufgenommen werden

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